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Die Gremiumsbeauftragte vertritt die Interessen der Bewohner einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft. Dies geschieht durch ein Gremium der Selbstbestimmung, in dem jede Mieterin und jeder Mieter stimmberechtigt vertreten ist. Für Mieterinnen und Mieter, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig entscheiden können, handeln deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter (Angehörige oder gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer). Die Vermieterin oder der Vermieter kann an diesen Treffen auf Wunsch des Gremiums beratend teilnehmen. Das Gremium agiert ausnahmslos unbeeinflusst von Dritten sowie von außen. Zudem werden Ein- und Auszüge aus der ambulant betreuten Wohngemeinschaft begleitet. Bei finanziellen Angelegenheiten, wie Rechnungen oder zu stellenden Forderungen unterstützt die Beauftragte ebenfalls. Sie koordiniert die verschiedenen Dienstleister wie Pflege, Therapeutisches Team und bspw. Ärzten.

Montag: 08:00–12:00, 13:00–16:00
Dienstag: 08:00–12:00, 13:00–16:00
Mittwoch: 08:00–12:00
Donnerstag: 08:00–12:00, 13:00–16:00
Freitag: 08:00–12:00

Samstag: geschlossen

Sonntag: geschlossen

Montag: 08:30–12:00, 14:00–16:00
Dienstag: 08:30–12:00, 14:00–16:00
Mittwoch: 08:30–12:00
Donnerstag: 08:30–12:00, 14:00–17:00
Freitag: 08:30–15:00

Samstag: 09:00 – 11:00

Sonntag: Pausentag

Tel.: 09233 980 900

Mail: info@curaprojekt.gmbh

Gerne aber auch persönlich am Marktplatz 1 in 95659 Arzberg

Um einen Einzug in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaften zu ermöglichen kontaktieren sie uns gerne telefonisch. Gemeinsam wird ein Aufnahmeformular ausgefüllt, in welchem wir die Kontaktdaten, den Pflegegrad, die benötigte Hilfe etc. erfassen. Anschließend werden die Rahmenbedingungen unserer Wohngemeinschaften wie z.B. Kosten oder Möblierung erläutert.

Bevor ein Einzug erfolgt, findet ein Kennenlerntermin des neuen Bewohners / der neuen Bewohnerin in einer der ambulant betreuten Wohngemeinschaften statt. Denn durch die Selbstbestimmung entscheiden die Bewohner, wer als neue Mitbewohnerin / Mitbewohner einziehen kann. Ein 14-tägigies Probewohnen ermöglicht es sowohl dem neuen Klienten /der neuen Klientin, als auch den bestehenden Bewohnern sich kennenzulernen und ggf. zu entscheiden, ob man den Alltag gemeinsam regeln will und weiterhin zusammen wohnen bleiben will.

Ist es noch nicht so dringend und eine ambulante Versorgung ist ausreichend? Du willst es jedoch nicht verpassen einen möglichen Einzug in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft wahrzunehmen? - Bei uns besteht die Möglichkeit auf einen Platz auf der Warteliste. Nach erfolgreicher Aufnahme der Daten im Aufnahmeformular und der Einwilligung zur Datenfreigabe wirst Du jederzeit bei freien Kapazitäten kontaktiert.

Grundvoraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1, auch wenn noch keine Pflege benötigt wird.

In der Regel hat jeder Anspruch auf Beratung und die Kostenübernahme durch die Kranken- und Pflegekassen. Einzelne Beratung insbesondere für Anträge und die Begleitung der MDK-Besuche kann Kosten auslösen – dies wird jedoch immer vorher transparent besprochen.

Pflege, Sorge, Behandlung – dies spiegelt sich in unserer Vision wieder. Diese Vision ist der Treibstoff unserer Unternehmung. „Helping Human - Wir erschaffen eine Welt ohne Mangel an Pflege, an Unterstützung und ohne Pflegenotstand“.

Eine starke Säule innerhalb der Sozialwirtschaft werden und das Wachstum der ambulanten Pflege sicherstellen – Hierzu verwaltet die Cura Projekt GmbH bisher Ambulante Einrichtungen wie die Ambulante Pflegedienst Dominikus GmbH (Arzberg und Umgebung) und die Dominikus Pflege & Service GmbH (Marktredwitz / Selb und Umgebung). Darüber hinaus zählen folgende Aufgaben zu unseren Leistungen:

  • Übernahme und Weiterführung von Ambulanten Pflegediensten welche sich auf der Suche der Generationen Nachfolge / genereller Nachfolge befinden.
  • Projekte zu neuen Wohnformen fördern, entwickeln und umsetzen – hierzu sind wir auch Ansprechpartner für das Staatsministerium.
  • Beratung von Akteuren der Sozialwirtschaft unabhängig von der Trägerschaft.
  • Beratung von Menschen jeglicher Versorgungsform und Sicherstellung eines Pflegeberatungspunktes – der Cura Consilium - im Landkreis Wunsiedel und über die Grenzen hinaus.

Marktplatz 1, 95659 Arzberg

...unsere Tür steht dir jederzeit zu den oben genannten Öffnungszeiten offen...

  • abWG Haus Karin in Arzberg
  • abWG Haus Edith in Schirnding
  • abWG Haus Ilse und abWG Haus Yamakawa in Hohenberg a.d. Eger

Weitere Infos zu unseren Häusern finden Sie hier

Auch Menschen und Klienten die einer ambulanten Pflege bedürfen sehnen sich danach in einer möglichst selbstbestimmten und normalen Wohnumgebung außerhalb eines Pflegeheimes zu leben. Hier bieten sich ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen an, um die Vorteile des individuellen Wohnens und der Pflege zu verknüpfen. Die Möglichkeiten des Zusammenlebens in selbstbestimmten Wohnobjekten in Nachbarschaft mit nicht pflegebedürftigen Menschen bieten viele Vorteile in familiärer Atmosphäre. So ist ein individueller Tagesablauf möglich, während der Klient von ambulanten Pflegedienstleistungen von außen unterstützt wird. Im Bedarfsfall ist der Pflegedienst jederzeit erreichbar. Hauptmerkmal einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist die Selbstbestimmung der Mieterinnen und Mieter.

Diese ist dann gesichert, wenn:

  •  der Alltag selbständig geregelt und die Interessen der ambulant betreuten Wohngemeinschaft vertreten werden. Dies geschieht durch ein Gremium der Selbstbestimmung in dem jede Mieterin und jeder Mieter stimmberechtigt vertreten ist. Für Mieterinnen und Mieter die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig entscheiden können, handeln deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter (Angehörige oder gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer). Die Vermieterin oder der Vermieter können an diesen Treffen auf Wunsch des Gremiums beratend teilnehmen. Das Gremium agiert ausnahmslos unbeeinflusst von Dritten sowie von außen.
  •  die Dienstleistungsanbieter (Pflege, Betreuung, etc.) sowie Art und Umfang deren Leistungen durch die Mieterinnen und Mieter bzw. deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter frei wählbar sind. Mietvertrag und Dienstleistungsverträge sind voneinander getrennt und unabhängig, d.h. Kündigungen von Dienstleistungsverträgen sind unabhängig von der Kündigung des Mietvertrages.
  • die Dienstleistungsanbieter (Pflege, Betreuung, etc.) lediglich einen Gaststatus in den ambulant betreuten Wohngemeinschaften besitzen.